AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: Mai 2025
Carwrap76 – Alexander Hanke
Brühlerstraße 26
76707 Hambrücken
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Carwrap76, Inhaber Alexander Hanke (nachfolgend „Anbieter“), und dem Kunden (Verbraucher oder Unternehmer) über Dienstleistungen im Bereich Lackschutzfolien, Scheibentönung, Möbelfolierung sowie Entfernung von Folierungen (Abfolierung).
2. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, Terminvereinbarung oder unterzeichnete Angebotsannahme zustande. Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
3. Leistungen
Der Anbieter führt die Arbeiten nach dem aktuellen Stand der Technik aus. Bei Folierungen handelt es sich in der Regel um individuelle Anpassungen an Fahrzeugen oder Objekten. Geringfügige optische Abweichungen oder materialbedingte Eigenschaften stellen keinen Mangel dar.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Euro. Gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird keine Umsatzsteuer berechnet und daher auch nicht ausgewiesen.
Zahlungen sind spätestens bei Abholung des Fahrzeugs bzw. Übergabe der folierten Gegenstände fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Materialkosten müssen vorab berechnet werden.
5. Lieferung, Ausführung und Abnahme
Die Arbeiten erfolgen zum vereinbarten Termin in den Geschäftsräumen des Anbieters. Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrzeug oder Objekt pünktlich bereitzustellen. Nach Durchführung der Arbeiten erfolgt eine gemeinsame Abnahme.
6. Gewährleistung und Garantie
Die gesetzliche Gewährleistung richtet sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Für Haltbarkeit und Eigenschaften der verwendeten Folien gilt ausschließlich die Garantie des jeweiligen Folienherstellers, sofern eine solche gewährt wird. Eine darüber hinausgehende Garantie für die Folierung selbst wird nicht übernommen.
Schäden durch unsachgemäße Pflege, Umwelteinflüsse oder mechanische Einwirkungen sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Für den Zustand des Lacks unter der Folie wird keine Haftung übernommen.
Hinweis: Folierungen können Auswirkungen auf Herstellergarantien oder Leasingverträge haben. Der Kunde ist selbst verantwortlich, dies vorab mit Hersteller oder Leasinggeber zu klären.
7. Widerrufsrecht
Da es sich bei den angebotenen Leistungen in der Regel um kundenspezifische Sonderanfertigungen handelt (kundenspezifische Ware gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB), besteht für Verbraucher kein Widerrufsrecht, sobald mit der Ausführung der Arbeiten begonnen wurde.
8. Haftung
Der Anbieter haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Eine weitergehende Haftung – insbesondere für Folgeschäden oder entgangenen Gewinn – ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Für Lackschäden, Farbabweichungen, Lackablösungen, Kleberückstände oder Lackabtragungen, die durch Vorschäden, Nachlackierungen, Steinschläge, Rost oder sonstige bereits vorhandene Beschädigungen verursacht werden können, wird keine Haftung übernommen.
9. Scheibentönung – Zustand des Fahrzeugs
Für eine fachgerechte Scheibentönung muss das Fahrzeug bei Übergabe innen sauber und ausgesaugt sein. Verschmutzungen wie Staub, Tierhaare, Sand oder andere Schmutzpartikel können zu Staubeinschlüssen unter der Folie führen.
Der Anbieter übernimmt keine Gewährleistung für optische Beeinträchtigungen oder Staubeinschlüsse, die durch einen verschmutzten Fahrzeuginnenraum verursacht werden.
Eine Innenreinigung ist nicht Bestandteil der vereinbarten Leistung, sofern diese nicht ausdrücklich zusätzlich vereinbart wurde.
Sollte sich während der Arbeiten herausstellen, dass aufgrund von Verschmutzungen, beschädigten Scheiben, vorhandenen Folienresten oder anderen Umständen keine einwandfreie Folierung möglich ist, wird maximal zweimal versucht, die jeweilige Scheibe zu folieren.
Sollte auch nach dem zweiten Versuch keine zufriedenstellende Folierung möglich sein, gilt die Leistung dennoch als erbracht. Der Kunde verpflichtet sich in diesem Fall zur Zahlung der vereinbarten Vergütung, da Material- und Arbeitsaufwand entstanden sind.
10. Terminabsagen
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Bei Terminabsagen weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder bei Nichterscheinen des Kunden kann der Anbieter eine angemessene Ausfallpauschale für entstandenen Zeit- und Materialaufwand berechnen.
11. Eigentumsvorbehalt
Alle verwendeten Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Anbieters.
12. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Kunde Kaufmann, ist der Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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